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   OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07   

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https://dejure.org/2008,5041
OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07 (https://dejure.org/2008,5041)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.07.2008 - 4 U 1857/07 (https://dejure.org/2008,5041)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 4 U 1857/07 (https://dejure.org/2008,5041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung von intravenösen Injektionen zur Vorbereitung von Diagnosemaßnahmen durch eine medizinisch-technische Assistentin für Radiologie als Behandlungsfehler; Zurechnungsfähigkeit von Behandlungsfehlern im Rahmen der Delegation einer Technetium-Injektion; ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847; ; MTAG § 9 Abs. 3; ; ZPO § 309

  • iqb-info.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Übertragung einer i.v.-Injektion an MTA stellt kein Behandlungsfehler dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen Medizinisch-technischen Assistenten (hier: für Radiologie)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • iqb-info.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Übertragung einer i.v.-Injektion an MTA stellt kein Behandlungsfehler dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86

    Schmerzensgeld; Spritzenabszeß; Drainierung; Hepatitis; Schmerzensgeldhöhe

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Der Beklagten zu 2) kann bei dieser Sachlage nicht vorgeworfen werden, einer nach ihrem Erfahrungsstand zur Vornahme bestimmter Eingriffe in die körperliche Integrität eines Patienten nicht befugten Person (vgl. hierzu BGH VersR 1994, 80; NJW 78, 1681; OLG Köln VersR 1988, 44) solche Eingriffe dennoch übertragen und bereits unter diesem Gesichtspunkt einen Behandlungsfehler begangen zu haben.

    Bedenken, die in der Rechtsprechung im Hinblick auf das Komplikationsrisiko gegen die Zulässigkeit von Injektionen durch nichtmedizinisches Fachpersonal geäußert werden (BGH VersR 1981, 131; NJW 1979, 1935; VersR 1960, 19, OLG Köln VersR 1988, 44), kann angesichts der nur geringen Risiken (s.o.) bei einer Technetium-Injektion durch eine regelmäßige Überwachung des nichtärztlichen Personals Rechnung getragen werden.

  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Bedenken, die in der Rechtsprechung im Hinblick auf das Komplikationsrisiko gegen die Zulässigkeit von Injektionen durch nichtmedizinisches Fachpersonal geäußert werden (BGH VersR 1981, 131; NJW 1979, 1935; VersR 1960, 19, OLG Köln VersR 1988, 44), kann angesichts der nur geringen Risiken (s.o.) bei einer Technetium-Injektion durch eine regelmäßige Überwachung des nichtärztlichen Personals Rechnung getragen werden.

    Dass die hierzu vernommene Zeugin E trotz einer solchen Schmerzäußerung sich der Annahme verschlossen haben soll, sie habe statt der Vene die Arteria brachialis getroffen und gleichwohl die Injektion fortgesetzt haben soll (vgl. zur Annahme eines Behandlungsfehlers in diesen Fällen BGH NJW 1989, 771; BGHZ 78, 209; zur Injektion in die Ellenbeuge s. BGH AHRS 2320/7) kann bei dieser Sachlage nicht angenommen werden.

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87

    Annahme eines Behandlungsfehlers bei fehlerhaften Valium-Injektion

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Der hierin liegende Schluss vom Ergebnis der Injektion auf die Verletzung ärztlicher Sorgfaltspflichten ist bei der Injektion in eine Vene nicht möglich, weil der Geschehensablauf nicht in einem vom Arzt voll beherrschbaren Risikobereich liegt, so dass eine Fehlinjektion nicht typischerweise auf einem Mangel an Sorgfalt beruht (vgl. BGH NJW 1989, 771; VersR 1956, 499).

    Dass die hierzu vernommene Zeugin E trotz einer solchen Schmerzäußerung sich der Annahme verschlossen haben soll, sie habe statt der Vene die Arteria brachialis getroffen und gleichwohl die Injektion fortgesetzt haben soll (vgl. zur Annahme eines Behandlungsfehlers in diesen Fällen BGH NJW 1989, 771; BGHZ 78, 209; zur Injektion in die Ellenbeuge s. BGH AHRS 2320/7) kann bei dieser Sachlage nicht angenommen werden.

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Hierzu zählen bei einer Injektion etwa das Risiko einer Rötung der Einstichstelle sowie kleinerer Hämatome (OLG Karlsruhe aaO; für eine Wundinfektion BGH VersR 1989, 512).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Bedenken, die in der Rechtsprechung im Hinblick auf das Komplikationsrisiko gegen die Zulässigkeit von Injektionen durch nichtmedizinisches Fachpersonal geäußert werden (BGH VersR 1981, 131; NJW 1979, 1935; VersR 1960, 19, OLG Köln VersR 1988, 44), kann angesichts der nur geringen Risiken (s.o.) bei einer Technetium-Injektion durch eine regelmäßige Überwachung des nichtärztlichen Personals Rechnung getragen werden.
  • LG Berlin, 28.06.1993 - 6 O 330/92
    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Eine derartige Überwachung wird in der Praxis der Beklagten nach deren unbestrittenem Vorbringen gewährleistet, weil die Beklagte zu 2) nur durch eine Glasscheibe von dem Bereich getrennt ist, in dem die Injektionen verabreicht werden, und die Zeugin E überdies die Anweisung hatte, sie bei Zwischenfällen jeder Art unverzüglich zuzuziehen (vgl. zu diesen Kriterien auch LG Berlin NJW-RR 1994, 801; Rieger NJW 1979, 1336).
  • AG Karlsruhe, 04.04.1997 - 13 C 448/95
    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Noch weitergehend wird in der medizinischen Praxis die mit erheblich größeren Risiken behaftete Injektion von Kontrastmitteln grundsätzlich für delegationsfähig gehalten (vgl. die Stellungnahme der Deutschen Röntgengesellschaft, abrufbar unter http://www.thieme-connect.com/ejournals/html/roefo/doi/ 10.1055/s-2007-982581; s. auch AG Karlsruhe, 13 C 448/95; a. A. Laufs/Uhlenbruck aaO. § 101 Rn 12; Bamberger/Roth aaO. Rn 725).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Keine Aufklärungspflicht besteht zwar für Risiken eines Eingriffs, die sich auch für einen medizinischen Laien aus der Art des Eingriffs ohnehin ergeben (BGH NJW 1984, 1807; OLG Karlsruhe aaO.).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Nur so werden sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (grundlegend BGHZ 29, 46, seitdem einhellige Auffassung).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 319/04

    Rechtsform der Zusammenarbeit im kooperativen Belegarztwesen verbundener Ärzte

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07
    Allerdings ist im Anschluss an die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW 2006, 437; VersR 2001; 510; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2005, 655; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl. A Rn 15) davon auszugehen, dass das Auftreten in einer radiologischen Gemeinschaftspraxis die gesamtschuldnerische Haftung aller Beklagten für eine nur der Beklagten zu 2 zur Last fallende Schlechterfüllung des Behandlungsvertrages bei der Anfertigung eines Schilddrüsenszintigramms begründet, obwohl nur sie die hierfür erforderliche Fachkunde auf dem Gebiet der Nuklearmedizin aufweist.
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76

    Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB

  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 5 U 349/04

    BGB-Gesellschaft: Organhaftung bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 127/55

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 23.08.1993 - 2 U 100/93
  • LG Heidelberg, 29.06.2011 - 4 O 95/08

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer medizinisch indizierten Blutabnahme

    In Rechtsprechung und Literatur (Geigel/Wellner, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 14. Kap., Rn. 262) ist anerkannt, dass Behandlungsmaßnahmen wie Blutentnahmen (OLG Zweibrücken, NJW 2005, 74) oder intravenöse Injektionen (OLG Dresden MedR 2009, 410) beispielsweise auch auf hinreichend qualifiziertes nicht ärztliches Fachpersonal delegiert werden können.

    Auch die Entscheidung des OLG Dresden (MedR 2009, 410) kann im vorliegenden Fall nicht zur Begründung einer Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenirritationen herangezogen werden.

  • OLG Saarbrücken, 02.07.2014 - 1 W 37/13

    Arzthaftung wegen fehlerhafter Schwangerschaftsbetreuung: Verjährung von

    Die maßgebende Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hatte die Antragstellerin bereits am 5. Januar 2007 als ihr Prozessbevollmächtigter erstmals Ansprüche gegenüber der Antragsgegnerin zu 2. (vgl. zur Haftung der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011 - 8 U 1/08 - juris Rn. 25; OLG Dresden Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 U 1857/07 - juris Rn. 13 - OLGR Dresden 2008, 818-819; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Rn. A 15) geltend machte.
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